Haushaltshilfe aus Polen PDF Drucken E-Mail

Die Landesstelle Pflegende Angehörige NRW ist Ansprechstelle für Pflegebedürftige und Pflegende Angehörige. Wir informieren und beraten zu fragen rund um die häusliche Pflege. Oft geschieht die Altenpflege aus Polen unbemerkt im Stillen; Altenpflegende Angehörige bekommen wenig Anerkennung von außen und vereinsamen. Gemeinsam mit der Landesseniorenvertretung NRW als Träger der Landesstelle setzen wir uns für bessere Rahmenbedingungen und mehr Wertschätzung Pflegender Angehöriger ein. Diese Broschüre gibt Ihnen Informationen, die für Sie nicht nur im Vorfeld sondern auch im Verlauf der Pflegesituation wichtig sein können.

 

 

Auf den nächsten Seiten erfahren Sie etwas zu allgemeinen Fragen und zur Finanzierung der Altenpflege zuhause. Die Veränderungen durch die Pflegereform 2008 haben wir dabei berücksichtigt. Hilfs- und Unterstützungsangebote für Pflegende Angehörige und für Pflegebedürftige in Nordrhein- Westfalen werden aufgegriffen. En Umzug in ein Pflegeheim als gute Alternative wird thematisiert und auch der letzte Abschied am ende des Lebens findet seine Berücksichtung. Bleiben für Sie wichtige Fragen offen, so erfragen Sie weitere Informationen bitte bei Ihrer Pflegeberatungsstelle vor Ort.

Viele Angehörige wachsen langsam in eine Pflegeaufgabe hinein. Zunächst leisten sie nur kleine Hilfen im Haushalt. Mit den Jahren wird es aber immer mehr, was an Hilfe und Altenpflege zu übernehmen ist. Eine Entscheidungssituation, ob Übernahme der häuslichen Pflege ja oder nein, hat es dabei nie gegeben, da die anfangs nötigen Hilfen kein Problem waren. Und niemand hat damit gerechnet, dass der Pflegebedürftige irgendwann Betreuung rund um die Uhr brauchen könnte. Sie übernehmen dann zumeist selbstverständlich die Betreuung aus Polen zu Hause. Die nötigen Handreichungen und Verrichtungen in der häuslichen Altenpflege werden Sie bald routiniert erledigen.

Die Körperpflege als solche ist nicht immer das Problem. Die Belastungen durch die häusliche Pflege liegen zumeist nicht in einzelnen Teilaufgaben, sie liegen anderswo. In den Pflegestützpunkten werden sich die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Sorgen und Fragen von Haushaltshilfe aus Polen und Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen annehmen, über das vorhandene Leistungsangebot beraten und die Betroffenen persönlich begleiten. Sofern Pflegestützpunkte eingerichtet sind, müssen Pflegeberaterinnen und –berater dort angesiedelt werden.

Die Pflegekassen müssen Sie, wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, darüber informieren, wo sich der nächste Pflegestützpunkt befindet und welche Pflegeberaterin oder welcher Pflegeberater für Sie erreichbar ist. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Viele Demenz- Kranke leiden unter Schlafstörungen. Manchmal kehrt sich der Schlaf- Wach- Rhythmus sogar ganz um, die Betroffenen können dann nicht mehr zwischen Tag und Nacht unterscheiden. Nächtliches Umherirren im Dunkeln kann zu Unfällen und Verletzungen führen. Sie müssen möglicherweise ständig verfügbar sein. Sie reagieren auf alle Befindlichkeiten Ihrer Mutter, beruhigen, streicheln und trösten. Sie versuchen, ihr Bestes für Ihre Mutter zu geben. Und denken dennoch oft, das sei noch nicht genug. Es ist ja einerseits schön, gebraucht zu werden und etwas von dem zurückgeben zu können.

Zu diesen wichtigen Dingen gehören: das Erteilen einer Kontovollmacht(muss bei der Bank oder Sparkasse auf banküblichen Formularen geregelt werden), eine Vorsorgevollmacht(mit einer Vorsorgungsvollmacht kann Ihre Mutter Angehörige zu Handlungen in von ihr bestimmten Aufgabenbereichen bevollmächtigen), eine Patientenverfügung(mit einer Patientenverfügung regelt sie, welche medizinischen Behandlungen sie in bestimmten Fällen erhalten oder nicht erhalten möchte). Ein Betreuer muss laut Gesetz nur eingesetzt werden, wenn er erforderlich ist. Dies ist jedoch in den Regel nicht mehr notwendig, wenn Ihre Mutter Vollmachten erteilt hat.

Auch für Sie als Angehörige kann es eine Erleichterung sein, wenn Sie wissen, was Ihre Mutter in bestimmten Situationen gewollt hätte, hätte sie selbst noch entscheiden können. Versuchen Sie, mit Ihrer Mutter ins Gespräch zu kommen unter dem Motto „Was wäre, wenn…?“. Ihre Mutter könnte z. B. festlegen, dass sie auf keinen fall im Heim ein Doppelzimmer bewohnen möchte. Oder sie könnte sagen, dass sie keine künstliche Ernährung wünscht, wenn sie selbst nicht mehr essen kann.