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Auch im Jahr 2011 werden durch die Rechtsanwälte der Musik- und Filmindustrie wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen wegen Verletzung von Tonträgerherstellerrechtenverschickt. Die Abmahnungen sind adressiert an die Inhaber von Internetanschlüssen. Den Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass über ihre Internetanschlüsse im Internet in sogenannten Filesharing-Tauschbörsen urheberrechtlich geschütztes Material zum Download angeboten worden sei. Gefordert wird die Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ferner werden Kosten für Rechtsanwälte und Schadensersatzforderungen geltend gemacht. Den Abmahnungsschreiben der Musik- und Filmindustrie liegt auch regelmäßig das Angebot bei, die Sache gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Pauschalbetrages außergerichtlich zu beizulegen. Es kann aber nur angeraten werden, diese Erklärungen nicht vorschnell zu unterschreiben. Häufig sind diese zum Nachteil des Unterzeichners gestaltet und enthalten Formulierungen, die juristisch zur Vermeidung einer Unterlassungsklage durch die Musikindustrie nicht erforderlich sind. Weitere Infos, was bei einer Filesharing Abmahnung zu tun ist, findet sich im Blog Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
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